Beitragsordnung des Fördervereins Informationsmanagement e.V.

(nachfolgend Verein genannt)

 

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  • Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen.
  • Die festgesetzten Beträge werden zum 01.01. des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.

§ 3 Beiträge

BeitragsklasseMitgliedsformBeitragshöhe pro Jahr
01Private Mitgliedschaft€ 5,-
02Firmenmitgliedschaft€ 100,-

 

  • Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
  • Der Mitgliedsbeitrag dient zur Erfüllung des Vereinszwecks gemäß §2 der Vereinssatzung.
  • Erfolgt die Zahlung des Mitgliedsbeitrages per Einzugsermächtigung, wird dieser zum 01.01. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
  • Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 01.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
  • Kosten, die das Mitglied zu verschulden hat, können von ihm eingefordert werden. Dies betrifft insbesondere Rücklastschriftgebühren durch nicht erfolgte Benachrichtigung über Kontoänderungen.

§ 4 vereinskonto

Sparkasse Koblenz
IBAN: DE59 5705 0120 0034 0038 30
BIC: MALADE51KOB

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde von der ordentlichen Mitgliederversammlung am 17.11.2017 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.