Beitragsordnung des Fördervereins Informationsmanagement e.V.
(nachfolgend Verein genannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 01.01. des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
§ 3 Beiträge
Beitragsklasse | Mitgliedsform | Beitragshöhe pro Jahr |
01 | Private Mitgliedschaft | € 5,- |
02 | Firmenmitgliedschaft | € 100,- |
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
- Der Mitgliedsbeitrag dient zur Erfüllung des Vereinszwecks gemäß §2 der Vereinssatzung.
- Erfolgt die Zahlung des Mitgliedsbeitrages per Einzugsermächtigung, wird dieser zum 01.01. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
- Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 01.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
- Kosten, die das Mitglied zu verschulden hat, können von ihm eingefordert werden. Dies betrifft insbesondere Rücklastschriftgebühren durch nicht erfolgte Benachrichtigung über Kontoänderungen.
§ 4 vereinskonto
Sparkasse Koblenz
IBAN: DE59 5705 0120 0034 0038 30
BIC: MALADE51KOB
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde von der ordentlichen Mitgliederversammlung am 17.11.2017 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.